Zulassungsvoraussetzungen zur VERAH Prüfung

Um die Zulassung zur VERAH Prüfung zu erhalten, benötigen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten oder gesundheits- und KrankenpflegerIn mit einschlägiger Berufserfahrung in der Hausarztpraxis oder in einem anderen medizinischen Fachberuf mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis. Damit kann die direkte Anmeldung über www.verah.de erfolgen.

Sie haben einen anderen Berufsabschluss, zum Bsp. Zahnmed. Fachangestellte mit einschlägiger Erfahrung in der Hausarztpraxis , stellen Sie bitte den Antrag auf Zulassung. Bitte melden Sie sich dann erst nach erfolgter Zulassung zum Kompaktseminar an.

ANTRAG AUF ZULASSUNG

 

Zulassungsvoraussetzungen zur NäPa/EVA Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen für die NäPa/EVA sind bei der für Sie zuständigen Landesärztekammer zu erfragen.

Die Lernerfolgskontrolle wird bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer absolviert. Für das Bundesland Niedersachsen übernimmt das IHF die Organisation der Termine. Alle anderen Teilnehmer informieren sich bitte über die Termine zur Lernerfolgskontrolle bei der zuständigen Ärztekammer. 

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Berufserfahrung ab 5 Jahren nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
    1. 20 weitere Hausbesuche und
    2. 20 UE im Rahmen der VERAHplus-Module:
      - Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
      - Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
      - Demenz
      - Ulcus Cruris
    3. Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer (der nicht durch VERAH abgedeckten Inhalte)
       
  2. Berufserfahrung unter 5 Jahren (über 3 Jahren) nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
    1. 20 weitere Hausbesuche und
    2. 20 UE im Rahmen der VERAHplus-Module:
      - Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
      - Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
      - Demenz
      - Ulcus Cruris
    3. 8 UE Modul zum Thema Arzneimittelversorgung
    4. 12 UE wahlweise im Rahmen der VERAHplus-Module und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPA/EVA 
    5. Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer (der nicht durch VERAH abgedeckten Inhalte)

Bitte beachten Sie, dass das IHF lediglich die Zulassung der VERAH-Qualifikation prüft. Sollten Sie zusätzlich die EVA/NäPa Qualifikation anstreben, bitten wir Sie bei weiteren Fragen sich mit Ihrer zuständigen Ärztekammer in Verbindung zu setzen.

ERGÄNZUNGSTEIL NÄPA BUCHEN

Berufserfahrung - keine Begrenzung

  • Antrag auf Anerkennung der EVA/NäPa Qualifikation 
  • 40 UE Praktikum unter Einbeziehung der Netzwerkpartner (Schnittstellen Ihres Praxisalltags, wie z.B. Apotheken, Sanitätshäuser, etc.)
  • 22 UE im Rahmen des VERAH-Moduls Praxismanagement (zusätzlich Notfall-/Wundmanagement, wenn die EVA/NäPa – Qualifikation älter als zwei Jahre ist)
  • Nachweis durch Hausarbeit - 4 Seiten, Darstellung eines interessanten Patientenfalls, anhand der Hausbesuchstätigkeit (siehe Leitfaden zur Hausarbeit)
  • Ergänzungsprüfung - mündliches Kolloquium (Schwerpunkt Modul Praxismanagement und eingereichte Hausarbeit).

Die Anerkennung durch das IHF erfolgt, wenn

  • ein schriftlicher Antrag hierzu spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn vorliegt
  • alle dazu nötigen Teilnahmenachweise, Zertifikate und aussagekräftigen Unterlagen zum Inhalt eingereicht werden
  • die Fortbildung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (bei Notfall-/Wundseminaren nicht länger als zwei Jahre)

 FORTBILDUNG(EN) BUCHEN

120-stündiger medizinischer Wahlteil wird anerkannt!

Hinweis: Die Qualifikation zur VERAH darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

40 UE Praktikum unter Einbeziehung der Netzwerkpartner 
20 UE wahlweise im Rahmen der VERAH-Module:

  • Präventionsmanagement 12 UE
  • Gesundheitsmanagement 12 UE
  • Notfallmanagement 16 UE

Ergänzungsprüfung durch das IHF (der nicht durch die NäPa abgedeckten Inhalte) 
Nachweis durch Hausarbeit + mündliches Kolloquium

PA mit allgemeinmedizinischen Schwerpunkt

PA ohne allgemeinmedizinischen Schwerpunkt