VERAH und NäPa/EVA

Das gemeinsame Ziel von Bundesärztekammer und IHF die Qualifikationen wechselseitig anzuerkennen, ist seit 2014 erreicht.

Die Qualifikation von Mitarbeiter/innen in Praxen niedergelassener Ärzte ist eine wichtige und kontinuierliche Aufgabe, um die hohe Betreuungs- und Versorgungsqualität in den Arztpraxen zu sichern und weiter zu entwickeln, sowie eine Unterstützung und Entlastung der Ärztinnen und Ärzte zu ermöglichen.

Mit einem VERAH-Abschluss kann durch die erfolgreiche Teilnahme an weiteren VERAHplus Modulen die Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa)/EVA erworben werden. Mit Erwerb der Kammerqualifikation kann zusätzlich zur HZV Pauschale über den EBM abgerechnet werden.

Was muss ich machen um NäPA/EVA zu werden?

  1. Berufserfahrung ab 5 Jahren nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
    1. 20 weitere Hausbesuche und
    2. 20 UE im Rahmen der VERAHplus-Module:
      - Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
      - Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
      - Demenz
      - Ulcus Cruris
    3. Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer (der nicht durch VERAH abgedeckten Inhalte)
       
  2. Berufserfahrung unter 5 Jahren (über 3 Jahren) nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
    1. 20 weitere Hausbesuche und
    2. 20 UE im Rahmen der VERAHplus-Module:
      - Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
      - Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
      - Demenz
      - Ulcus Cruris
    3. 8 UE Modul zum Thema Arzneimittelversorgung
    4. 12 UE wahlweise im Rahmen der VERAHplus-Module und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPA/EVA 
    5. Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer (der nicht durch VERAH abgedeckten Inhalte)

Bitte beachten Sie, dass das IHF lediglich die Zulassung der VERAH-Qualifikation prüft. Sollten Sie zusätzlich die EVA/NäPa Qualifikation anstreben, bitten wir Sie bei weiteren Fragen sich mit Ihrer zuständigen Ärztekammer in Verbindung zu setzen.

Achtung: Die Ärztekammer Baden-Württemberg akzeptiert bei Teilnehmer/-innen die zwischen drei und fünf Jahren Berufserfahrung liegen nur unser Modul Arzneimittelversorgung.
Die Module Burnout und Herzinsuffizienz werden NICHT anerkannt. Stattdessen müssen, zusätzlich zu dem Modul Arzneimittelversorgung,  Module aus dem Curriculum der Ärztekammer absolviert werden („Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung“ oder „ Die häufigsten Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis…“)

ERGÄNZUNGSTEIL NÄPA BUCHEN